FAQ

Häufig gestellte Fragen

In der Rubrik FAQ finden Sie alle wichtigen und relevanten Informationen zur der von uns angebotenen 24-Stunden-Pflege.
Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich einfach direkt an unser Team!

 

Da sich ein häufiger Wechsel des Pflegepersonal negativ auf die Pflegesituation auswirkt sind wir bemüht für den ganzen Zeitraum des Pflegebedarfs stets die gleichen Pflegekräfte einzusetzen.

Die Länge eines Turnus hängt davon ab, wie aufwändig die Arbeit und wie der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ist. Es ist nötig, die psychische und körperliche Belastung zu kennen, die das Pflegepersonal besitzen muss, damit der Pflegebedürftige während der ganzen Zeit gut gepflegt werden kann. Den Turnus legen wir bei einem Gespräch in gemeinsamen Einvernehmen zwischen Pflegebedürftigem und Pfegepersonal fest, wobei dieser durchaus varieren kann.

In meist in Fällen wird das Pflegepersonal von uns mit einem eigenen Transportservice zum Wohnort des Pflegebefürftigen gebracht.
Unsere Agentur kann auch auf Wunsch private Transportunternehmen für den Transport des Pflegepersonals von dessen Wohnort direkt zum Pflegebedürftigen organisieren.

Unsere Agentur befindet sich in Oberwart im Burgenland, Österreich. Von da aus gewährleisten wir die 24-Stunden-Pflege für Ostösterreich. Die genaue Adresse finden Sie in den Kontakten auf unserer Webseite.

Beim ersten Zusammentreffen besprechen wir immer mit dem Mitarbeiter der Agentur das Datum und die Zeit der Ankunft des Pflegepersonals.
Vor dem Beginn der 24-Stunden-Pflege bei dem Pflegebedürftigen muss der Pfleger bzw. die Pflegerin ein gründliches Auswahlverfahren in unserer Agentur durchlaufen. Der Mitarbeiter der Agentur prüft, ob der Pfleger bzw. die Pflegerin fähig ist, diese Tätigkeit auszuüben, er überprüft die Qualifikation, die Sprachkenntnisse und den Leumund des Bewerbers/der Bewerberin. Unsere Agentur verfügt über zahlreiche verifizierte und erfahrene Pfleger und Pflegerinnen mit mehrjähriger Erfahrung.

Das Pflegepersonal ist geschult, auch problematische Situationen, die während der Pflege entstehen können, zu lösen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass nach dem ersten Zusammentreffen meist die ersten Tage am herausforderndsten sind. Bei Unzufriedenheit des Pflegebedürftigen oder des Pflegepersonals wechseln wir auf Verlangen das Pflegepersonal. Die Chemie zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pflegepersonal muss stimmen, damit das gemeinsame Zusammenleben funktioniert!

Im Rahmen unserer Serviceleistungen übernehmen wir für Sie und auch für die Pflegekräfte sämtliche Behördenwege, die zu einer Anmeldung notwendig sind.
In diesem Sinne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung des staatlichen Zuschusses, den der Pflegebedürftige direkt bezieht, wenn der Pflegebedürftige alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Pflegebedürftige erhält auch rückwirkend von bis zu einem Monat ab Datum der Ummeldung des Pflegepersonals den Zuschuss.

Besitzt der Pfleger bzw. die Pflegerin die nötige Qualifizierung, hat der Pflegebedürftige ab Pflegestufe 3 einen Anspruch auf Zuschuss (staatliche Unterstützung). Den Zuschuss können die Personen beziehen, die die 24-Stunden-Pflege ab Pflegestufe 3 nutzen und deren Einkommen die Summe von 2500 Euro netto nicht übersteigt. Pflegepersonal ohne Zertifikat wird besonders in den Familien und bei Pflegebedürftigen mit minimaler Behinderung (Pflegestufe 1–2) eingesetzt und erfüllt besonders die Funktion eines Gesellschafters und die einer Hilfskraft im Haushalt (bei Pflegestufe 1–2 des Pflegebedürftigen besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss).

Wir haben es uns zum Ziel gemacht ausgebildetes und qualifiziertes Pflegepersonal zu vermitteln, welches zusätzlich zur fachlichen Qualifikation über Erfahrung und ein großes Mass an Empathie verfügt.Zertifikate und Diplome werden von uns in einem persönlichen Bewerbungsgespräch begutachtet. Da wir wissen, dass eine gute Kommunikation zwischen dem Pflegepersonal und dem zu Betreuenden unabdinglich ist, überprüfen wir vor einer Vermittlung selbtsverständlich auch die Kommunikationsfähigkeit der Pflegekräfte.

Der Preis für die 24h-Stunden-Pflege setzt sich aus dem Lohn für die Pflegekraft, sowie einem direkt an die Pflegekraft zu entrichtenden Fahrtkostenbeitrag zusammen. Weiters ist eine einmalige Vermittlungsgebühr sowie eine monatliche Servicepauschale für unsere Dienstleistungen zu entrichten. Die vermittelten Pflegekärfte sind als selbstständig Erwerbstätige tätig, daher handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis gemäß des Arbeitsrechts des entsprechenden Landes. Alle Rechte und Pflichten einschließlich der besprochenen Entlohnung sind Inhalt des Vertrages zwischen dem Pflegepersonal und des Pflegebedürftigen. Es entsteht ein Werkvertrag über die Leistung einer Personenbetreuung gemäß § 159 GewO. Die im Pflegerechner ermittelteten Preise stellen lediglich Richtwerte dar; wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches, unverbindliches Angebot!